Eine unerwartete Krankheit, ein familiärer Notfall oder beunruhigende Nachrichten aus dem Urlaubsland: Es gibt viele Gründe, warum eine geplante Reise nicht angetreten werden kann. Das Problem: Wer seine Reise absagt, wird oft mit extrem hohen Stornorechnungen konfrontiert. Nutzen Sie unseren Generator, um in wenigen Sekunden zu prüfen, ob die Forderungen rechtens sind, und fordern Sie Ihr Geld mit einem formal korrekten Widerrufsschreiben zurück.
Redaktionell geprüft am: 05.05.2026
Als Verbraucher haben Sie das grundlegende Recht, eine gebuchte Pauschalreise vor Reisebeginn jederzeit zu stornieren (§ 651h BGB). Das Gesetz sieht vor, dass der Reiseveranstalter in diesem Fall seinen Anspruch auf den eigentlichen Reisepreis verliert. Im Gegenzug darf er jedoch eine "angemessene Entschädigung" (im Volksmund: Stornogebühren) verlangen. Wie hoch diese Entschädigung ausfallen darf, sorgt zwischen Urlaubern und Touristik-Konzernen regelmäßig für juristischen Streit.
Der wichtigste Sonderfall im Reiserecht: Treten am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Zielort erheblich beeinträchtigen, greift der Ausnahmezustand. Klassische Beispiele hierfür sind Hurrikans, großflächige Waldbrände, der Ausbruch von Epidemien oder Kriegshandlungen. Auch eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein nahezu unschlagbares Indiz. In diesen Fällen dürfen Ihnen keinerlei Stornokosten berechnet werden. Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den kompletten Reisepreis ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.
Wenn Sie aus rein privaten Gründen stornieren (z.B. eine unerwartete Krankheit ohne Reiserücktrittsversicherung, Jobverlust oder schlicht keine Zeit), greifen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Invia Travel Germany GmbH (reisen.de).
Dort sind fast immer pauschale Stornostaffeln hinterlegt, die sich nach der Nähe zum Abflugdatum richten. Ein typisches Beispiel:
Ihr entscheidender rechtlicher Hebel: Diese Pauschalen sind nicht in Stein gemeißelt! Der Gesetzgeber räumt Ihnen das Recht ein, diese Pauschalierung abzulehnen und vom Veranstalter eine konkrete Berechnung der Entschädigung zu verlangen. Der Reiseveranstalter muss dann detailliert nachweisen, welche Kosten er tatsächlich für Ihren Ausfall hatte und vor allem, was er sich erspart hat (z.B. nicht verzehrtes Essen im Hotel) oder ob er Ihr Zimmer anderweitig vermieten konnte (anderweitiger Erwerb). In der Praxis können Veranstalter dies oft nicht im Detail belegen, weshalb die tatsächliche Stornogebühr im Nachgang deutlich reduziert wird.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Reiseveranstalter bei einem berechtigten Rücktritt (z.B. aufgrund höherer Gewalt) oder nach Abzug rechtmäßiger Stornogebühren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, das Geld erstatten muss.
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur bei vertraglich festgelegten, unerwarteten Ereignissen wie einer schweren Erkrankung (hier ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich), einem schweren Unfall, einer unerwarteten Schwangerschaft oder plötzlichem Jobverlust. Reine Angst, z.B. vor einem aufziehenden Unwetter am Zielort, ist niemals versichert.
Wenn Sie Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht haben (Individualreise), greift das verbraucherfreundliche Pauschalreiserecht nicht. Bei gebuchten Linienflügen bekommen Sie ohne teuren Flex-Tarif meist nur Steuern und Gebühren zurück. Bei Hotels gelten die jeweiligen individuellen Stornierungsbedingungen der Unterkunft. Achten Sie hier bereits bei der Buchung auf Optionen wie "Kostenlos stornierbar bis Tag X".
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht.
Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Flugverspätung, Hotelmängeln oder Zugausfällen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.
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