Flug verpasst oder storniert? So fordern Sie Steuern & Gebühren zurück
Sie konnten Ihren Flug krankheitsbedingt nicht antreten, haben ihn verpasst (No-Show) oder freiwillig storniert? Bei günstigen, "nicht-stornierbaren" Tarifen ist der reine Ticketpreis dann meist verloren. Was viele Airlines Ihnen jedoch verschweigen: Einen großen Teil des Geldes können Sie trotzdem zurückfordern!
Ein Flugticket setzt sich aus dem Basis-Flugpreis sowie diversen Steuern, Flughafen- und Sicherheitsgebühren zusammen. Da die Airline diese Gebühren nur an den Flughafen oder den Staat abführen muss, wenn Sie tatsächlich an Bord gehen, bereichert sie sich unrechtmäßig, wenn sie diese bei einem Nichtantritt behält. Fordern Sie Ihr Geld jetzt ohne Risiko ein.
Rückforderung generieren
Wählen Sie Ihre Fluggesellschaft aus, um ein rechtssicheres Forderungsschreiben auf Erstattung Ihrer Steuern & Gebühren zu erstellen (100% kostenlos):
Damit die Airline Ihre Erstattung nicht durch fiktive Gebühren oder Ausreden verzögert, sollten Sie diese Punkte beachten:
Checkliste
Buchungsbestätigung prüfen: Suchen Sie auf Ihrem E-Ticket nach Begriffen wie "Taxes", "Fees", "Flughafengebühren" oder Codes wie "XT". So sehen Sie genau, wie hoch Ihr Erstattungsanspruch ist.
Flug proaktiv stornieren: Auch wenn es für den Anspruch auf Steuern nicht zwingend nötig ist (No-Show reicht rechtlich aus), beschleunigt eine offizielle Stornierung vor Abflug oft den Erstattungsprozess.
Auf die eigene IBAN verweisen: Geben Sie bei der Forderung unbedingt an, wohin das Geld überwiesen werden soll, falls die ursprüngliche Kreditkarte abgelaufen ist.
Bearbeitungsgebühren ablehnen: Streicht die Airline ungefragt 25 € bis 50 € "Bearbeitungsentgelt" von Ihrer Rückzahlung ab, widersprechen Sie sofort unter Verweis auf die BGH-Rechtsprechung.
Fallbeispiele: Warum sich der Aufwand lohnt
Beispiel 1: Der Flug nach London (Billigflieger)
Anna bucht einen Billigflug für 65 €. Sie wird krank und kann nicht fliegen. Der Tarif ist nicht stornierbar. Ein Blick auf die Ticketaufschlüsselung zeigt: Der reine Flugpreis beträgt nur 15 €, die restlichen 50 € sind Steuern und Passagiergebühren von den Flughäfen. Ergebnis: Anna fordert die Gebühren über unser Formular zurück. Die Airline muss ihr die vollen 50 € erstatten, obwohl der Flug selbst nicht erstattungsfähig war.
Beispiel 2: Unzulässige Bearbeitungsgebühr
Markus storniert einen Flug und fordert 80 € Steuern zurück. Die Airline überweist ihm nur 30 € und behält 50 € als "Stornierungs- und Bearbeitungsentgelt" ein, worauf sie sich in ihren AGB beruft. Ergebnis: Solche Klauseln sind laut Bundesgerichtshof unwirksam! Markus nutzt unser Portal, um dem Einbehalt zu widersprechen, und die Airline muss auch die restlichen 50 € nachzahlen.
FAQ: Häufige Fragen zur Steuer-Erstattung
Bekomme ich auch bei einem nicht-stornierbaren Ticket Geld zurück?
Ja! Selbst wenn Sie den günstigsten Tarif (z.B. Economy Light) gebucht haben, bei dem der reine Flugpreis nicht erstattet wird, muss die Airline Ihnen die nicht angefallenen Steuern und Gebühren (wie Flughafengebühren und Sicherheitszuschläge) zurückzahlen. Diese Kosten führt die Airline nämlich nur ab, wenn Sie auch tatsächlich fliegen.
Darf die Airline eine Bearbeitungsgebühr für die Erstattung verlangen?
Nein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass pauschale Bearbeitungsentgelte für die Erstattung von Steuern und Gebühren unzulässig sind. Die Airline darf das Geld also nicht einfach mit fiktiven Gebühren verrechnen oder einbehalten.
Bekomme ich auch den Kerosinzuschlag (Treibstoffzuschlag) zurück?
Das hängt vom Einzelfall und den AGB der Airline ab. Oft wird der Kerosinzuschlag (meist als YQ oder YR auf dem Ticket ausgewiesen) von den Airlines als Teil des reinen Flugpreises deklariert und bei Billigtarifen nicht erstattet. Echte Fremdgebühren (Flughafensteuern) müssen jedoch immer erstattet werden.
Wie lange rückwirkend kann ich die Steuern zurückfordern?
In Deutschland gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfinden sollte. Für einen nicht angetretenen Flug im Mai 2023 haben Sie also bis zum 31. Dezember 2026 Zeit.
Expertise im Reiserecht & Fahrgastrechten
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht.
Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Flugverspätung, Hotelmängeln oder Zugausfällen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.
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