Ferienhaus-Mängel bei Ferienwohnungen.de reklamieren: Miete zurückholen

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Basierend auf Mietrecht (§ 536 BGB)
Integrierter Minderungs-Rechner
Juristisch präziser PDF-Musterbrief
100% Kostenlos

Auf den Fotos eine Traumvilla, in der Realität Schimmel an den Wänden, ein leerer Pool oder eine kaputte Heizung? Wenn Ihre gebuchte Unterkunft bei Ferienwohnungen.de erhebliche Mängel aufweist, greift in der Regel das Mietrecht. Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator, um eine realistische Mietminderung zu berechnen und ein rechtssicheres Forderungsschreiben zu erstellen.

Wichtig: Melden Sie den Mangel sofort! Um Geld von Ferienwohnungen.de zurückzufordern, müssen Sie den Mangel zwingend vor Ort an den Vermieter oder die lokale Schlüsselübergabe-Stelle gemeldet haben. Sie müssen dem Gastgeber die Möglichkeit geben, das Problem zu lösen (z.B. durch Reinigung oder Reparatur). Wer nichts sagt und erst zu Hause meckert, geht meist leer aus!

Redaktionell geprüft am: 05.05.2026

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1. Anbieter prüfen

💡 Hinweis: Standardmäßig wird hier die zentrale oder regionale Adresse des Anbieters angezeigt. Sie können diese Adresse jederzeit ändern und stattdessen die Adresse der lokalen Niederlassung in Ihrem Land eingeben.

2. Ihre Buchungsdaten
3. Mängel-Rechner (Richtwerte)

Wählen Sie aus, welche Mängel zutrafen. Die Quoten basieren auf durchschnittlicher Rechtsprechung deutscher Amtsgerichte zum Mietrecht.

Ihre berechnete Rückforderung:
0,00 €
(Minderungsquote: 0%)
4. Ihre Daten & Bankverbindung

Mit Klick auf "PDF generieren" verstehen Sie, dass dieser automatisierte Service
keine Rechtsberatung darstellt und Sie die Forderung eigenverantwortlich stellen.

Mängel am Ferienhaus bei Ferienwohnungen.de: Ihre Rechte

Anders als bei einer gebuchten Club-Anlage mit Flug (Pauschalreise) greift bei der reinen Buchung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung über Portale wie Ferienwohnungen.de in der Regel das Mietrecht. Das bedeutet: Der Vermieter schuldet Ihnen die Überlassung der Immobilie in dem Zustand, der vertraglich (meist durch das Inserat und die Fotos) vereinbart wurde.

Mietminderung nach § 536 BGB

Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (z.B. der Pool ist leer, obwohl als Highlight beworben) oder ist der Gebrauch der Unterkunft durch einen Mangel (z.B. extremer Schimmel, Baulärm, Kakerlaken) beeinträchtigt, haben Sie das Recht auf Mietminderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür in Deutschland ist § 536 BGB. Sie zahlen nur die Miete, die dem tatsächlichen Wert der mangelhaften Unterkunft entspricht.

Der wichtigste Schritt: Mangel sofort melden!

Der größte Fehler, den Urlauber machen: Sie ärgern sich zwei Wochen lang über das dreckige Haus, reisen ab und fordern dann Geld von Ferienwohnungen.de zurück. Das funktioniert so gut wie nie! Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Sie müssen den Mangel unverzüglich beim Vermieter oder der Agentur vor Ort anzeigen und eine Behebung fordern. Nur wenn der Mangel nicht beseitigt wird (oder nicht beseitigt werden kann, wie bei Baulärm), sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Rückerstattung.

Beweise sichern

Ohne Beweise ist Ihre Beschwerde wertlos. Dokumentieren Sie jeden Mangel akribisch. Machen Sie Fotos und Videos (am besten mit eingeblendetem Datum/Uhrzeit). Fertigen Sie ein kurzes Mängelprotokoll an und ziehen Sie – wenn möglich – Nachbarn oder Mitreisende als Zeugen hinzu. Die schriftliche Kommunikation mit Ferienwohnungen.de oder dem Vermieter vor Ort (z.B. über das Portal oder per E-Mail) ist der beste Nachweis, dass Sie sich rechtzeitig beschwert haben.

Häufige Fragen (FAQ) zur Ferienhaus-Reklamation

Gilt die Frankfurter Tabelle auch für Ferienhäuser?

Streng genommen: Nein. Die Frankfurter Tabelle wurde für das Pauschalreiserecht entwickelt. Bei Ferienhäusern gilt meist Mietrecht. Allerdings nutzen deutsche Amtsgerichte die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle oft als pragmatische Orientierungshilfe, um die Höhe einer Mietminderung bei Ferienwohnungen festzulegen. Daher basieren unsere Richtwerte ebenfalls auf diesen Erfahrungswerten.

Wer ist mein Ansprechpartner? Das Portal oder der Hausbesitzer?

Das ist rechtlich oft knifflig und hängt von den AGB ab. Ferienwohnungen.de tritt oft nur als Vermittler auf. Ihr eigentlicher Vertragspartner (und damit Gegner für die Forderung) ist der Hauseigentümer. Aus pragmatischen Gründen sollte das erste Beschwerdeschreiben aber immer an Ferienwohnungen.de gerichtet werden, da diese oft einen internen Konfliktlösungsprozess haben oder Gelder (wie Kautionen) einbehalten können. Unser PDF richtet sich daher primär an die Adresse des Portals.

Was ist, wenn ich die Reise stornieren will?

Wenn das Haus völlig unbewohnbar ist (z.B. massive Fäkalien-Verschmutzung, kein fließend Wasser, extreme Gesundheitsgefahr durch Schimmel), können Sie den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall können Sie die komplette Miete zurückverlangen und sogar Schadensersatz für ein notwendiges Ersatz-Hotel fordern.

Wichtige Hinweise zu Erstattungen bei Ferienwohnungen.de

Als reines Werbe- und Anzeigenportal für Ferienunterkünfte übernimmt Ferienwohnungen.de keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hochgeladenen Texte und Bilder. Bei Abweichungen zwischen der Online-Beschreibung und dem tatsächlichen Zustand des Objekts müssen rechtliche Schritte direkt gegen den Vermieter eingeleitet werden.

Expertise im Reiserecht

Unsere Generatoren basieren auf der Auswertung aktueller Urteile zum Miet- und Reiserecht. Sie werden entwickelt, um Verbrauchern eine rechtssichere Durchsetzung auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.

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