Flugverspätung & Ausfall: So fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung

Ein verspäteter oder annullierter Flug kann die gesamte Reiseplanung ruinieren. Doch als Passagier sind Sie durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 umfassend geschützt. Viele Reisende wissen nicht, dass ihnen bei einer Verspätung von über drei Stunden am Zielort eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zusteht – unabhängig vom Ticketpreis.

Oft versuchen Airlines, Ansprüche mit dem Verweis auf "außergewöhnliche Umstände" wie schlechtes Wetter oder technischen Defekt abzuwehren. In der Realität sind technische Probleme jedoch fast immer ein Verschulden der Airline. Unser Portal hilft Ihnen dabei, Ihr Recht ohne Kostenrisiko durchzusetzen.

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Checkliste: Soforthilfe bei Flugproblemen

Wenn Sie aktuell am Flughafen feststecken, folgen Sie diesen Schritten, um Ihren späteren Entschädigungsanspruch zu sichern:

Checkliste

Fallbeispiele: Wann die Airline zahlen muss

Beispiel 1: Technischer Defekt bei Kurzstrecke

Ein Flug von Berlin nach Paris (ca. 900 km) hat 4 Stunden Verspätung wegen eines defekten Hydrauliksystems. Die Airline behauptet, dies sei nicht vorhersehbar gewesen.
Ergebnis: Das zählt NICHT als außergewöhnlicher Umstand. Dem Passagier stehen 250 € zu.

Beispiel 2: Anschlussflug in den USA verpasst

Ein Reisender fliegt von Frankfurt über London nach New York. Der erste Flug ist 40 Minuten verspätet, wodurch der Anschluss in London verpasst wird. Ankunft in NYC: 6 Stunden später.
Ergebnis: Da der Flug in der EU startete, gilt die Verordnung für die gesamte Reisekette. Anspruch: 600 €.

FAQ: Ihre Rechte im Detail

Wann sind Umstände wirklich "außergewöhnlich"?
Nur bei Ereignissen, die von außen einwirken und nicht zum gewöhnlichen Betrieb gehören. Beispiele: Naturkatastrophen, Sperrung des Luftraums oder medizinische Notfälle an Bord. Ein Streik des eigenen Airline-Personals ist laut EuGH meist KEIN außergewöhnlicher Umstand mehr.
Wie lange rückwirkend kann ich Entschädigung fordern?
In Deutschland können Sie Ihre Ansprüche bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Die Frist berechnet sich zum Jahresende. Ein Flug aus dem Jahr 2023 kann also bis Ende 2026 eingeklagt werden.
Was ist, wenn mir ein Ersatzflug angeboten wird?
Bietet die Airline eine alternative Beförderung an, kann sich die Entschädigung um 50 % kürzen, falls die Ankunftszeit am Ziel nur geringfügig von der ursprünglichen Zeit abweicht. Die Pflicht zur Betreuung (Essen/Telefonate) bleibt jedoch bestehen.

Expertise im Reiserecht & Fahrgastrechten

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Flugverspätung, Hotelmängeln oder Zugausfällen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.

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