ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) Flugverspätung? Behalten Sie 100% Ihrer Entschädigung

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0% Provision (Behalten Sie das ganze Geld)
Juristisch präzise nach EU 261/2004
Generiert den Druck auf die Airline
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Hunderte Euro Entschädigung stehen Ihnen bei Flugärger zu. Das Problem: Riesige Fluggast-Portale ("Flightright", "FairPlane" etc.) werben zwar mit schneller Hilfe, behalten im Erfolgsfall aber oft 30 bis 45 Prozent Ihres Geldes als Provision ein. Warum sollten Sie einem Portal 200 Euro schenken, für etwas, das Ihnen gesetzlich zusteht?
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Redaktionell geprüft am: 05.05.2026

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keine Rechtsberatung darstellt und Sie die Forderung eigenverantwortlich stellen.

Ihre Rechte bei ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) nach EU-Verordnung 261/2004

Wer mit ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) fliegt und dabei von einer erheblichen Verspätung, einer Flugstreichung oder einer Überbuchung betroffen ist, profitiert vom wohl stärksten Verbraucherschutzgesetz Europas: Der Europäischen Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004). Diese Verordnung zwingt Fluggesellschaften zu pauschalen Entschädigungszahlungen (Ausgleichszahlungen), die völlig unabhängig vom eigentlichen Ticketpreis sind. Selbst wenn Sie einen Billigflug für 30 Euro gebucht haben, stehen Ihnen bei einem Ausfall oft hunderte Euro zu.

Wie hoch ist die Entschädigung bei ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways)?

Die Höhe der gesetzlichen Ausgleichszahlung richtet sich nicht nach der Dauer der Verspätung oder dem Ticketpreis, sondern ausschließlich nach der Flugdistanz (Streckenlänge):

Wichtig: Der Anspruch auf diese Zahlung entsteht bei einer Flugverspätung erst dann, wenn Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel ankommen. Verspätet sich der Abflug um drei Stunden, der Pilot holt die Zeit aber in der Luft auf und landet nur mit 2 Stunden und 50 Minuten Verspätung, entfällt der Anspruch.

Die große Ausrede: "Außergewöhnliche Umstände"

Wenn Sie Ihr Forderungsschreiben an ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) senden, wird die Fluggesellschaft oft versuchen, sich auf sogenannte "außergewöhnliche Umstände" (Art. 5 Abs. 3 VO) herauszureden. Liegen solche vor, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Als Fluggast sollten Sie sich aber nicht blind abspeisen lassen, denn die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist hier sehr strikt.

Häufige Fragen (FAQ) zur Fluggastentschädigung

Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung einzufordern?

Nach deutschem Recht haben Sie für die Geltendmachung enorm viel Zeit. Die Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung verjähren erst nach drei vollen Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (§ 195 BGB). Sie können also auch noch nachträglich Geld für alte Urlaubsreisen fordern.

Muss ich Gutscheine von ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) akzeptieren?

Ganz klares Nein! Airlines versuchen oft, frustrierte Passagiere schnell am Flughafen mit Reisegutscheinen abzuspeisen, da dies das Unternehmen liquiditätsmäßig schont. Gemäß der EU-Verordnung haben Sie jedoch das absolute Recht auf eine Auszahlung der Entschädigung in bar oder per Überweisung.

Was ist mit Betreuungsleistungen am Flughafen?

Unabhängig von der Geld-Entschädigung muss ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) Sie bei langen Wartezeiten am Flughafen versorgen. Das bedeutet: Kostenlose Mahlzeiten, Getränke und Telefonate. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline eine Hotelübernachtung sowie den Transfer dorthin bezahlen. Heben Sie Kassenbons für Essen oder Taxis auf, wenn die Airline sich nicht darum gekümmert hat!

Wichtige Hinweise zu Erstattungen bei ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways)

ANA Holdings Inc. (All Nippon Airways) ist Japans größte Full-Service-Airline mit Drehkreuz am Flughafen Tokio-Haneda und einem weiteren wichtigen Hub in Tokio-Narita. Für Flugverspätungen, Kofferverlust sowie die Rückforderung von Steuern und Gebühren gelten je nach Flugroute unterschiedliche Ansprüche. Auf Flügen aus der EU kann die EU-Fluggastrechte-Verordnung greifen; bei Gepäckschäden und -verlust ist oft das Montrealer Übereinkommen maßgeblich. Juristischer Hauptsitz und Gerichtsstand der Airline ist Tokio, Japan. Prüfen Sie daher stets Abflugort, Ziel und Beförderungsbedingungen, um Ihre Rechte korrekt durchzusetzen.

Expertise im Reiserecht & Fahrgastrechten

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Flugverspätung, Hotelmängeln oder Zugausfällen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.

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