Hotelmängel bei Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) reklamieren: So holen Sie Ihr Geld zurück

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Legaler "Portal-Hack" (§ 651v BGB)
Basiert auf der Frankfurter Tabelle
Juristisch präziser Musterbrief
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Baulärm, ungenießbares Essen oder ein verdreckter Pool? Wenn der langersehnte Urlaub zur Enttäuschung wird, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Nutzen Sie unseren kostenlosen Reklamations-Generator, um branchenübliche Minderungsquoten zu berechnen und ein rechtssicheres Anschreiben direkt an Ihr Buchungsportal Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) zu generieren.

Rechtlicher Hinweis (§ 651v BGB): Sie haben Ihre Reise über Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) gebucht, aber der eigentliche Veranstalter ist z.B. TUI oder FTI? Sie müssen die Adresse des Veranstalters nicht mühsam suchen. Das Gesetz erlaubt es Ihnen, Ihre Reklamation direkt an das Buchungsportal (Invia Travel Germany GmbH (reisen.de)) zu senden. Das Portal ist gesetzlich zur unverzüglichen Weiterleitung verpflichtet!
Wichtig zur Beweislage: Da Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) das Schreiben erst intern an den zuständigen Reiseveranstalter weiterleiten muss, kann der Prozess ein paar Tage länger dauern. Beachten Sie außerdem zwingend: Sie können nachträglich nur Geld zurückfordern, wenn Sie den Mangel bereits vor Ort bei der lokalen Reiseleitung gemeldet haben.

Redaktionell geprüft am: 05.05.2026

1. Reiseportal (Empfänger)
2. Die Reisedaten
3. Mängel-Rechner (Frankfurter Tabelle)

Wählen Sie die zutreffenden Mängel aus. Wir berechnen die branchenübliche Minderungsquote.

Ihre berechnete Rückforderung:
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(Minderungsquote: 0%)
4. Ihre Daten & Bankverbindung

Reisemängel bei einer Buchung über Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) richtig melden

Die Buchung einer Pauschalreise über große Online-Reisebüros wie Invia Travel Germany GmbH (reisen.de) ist bequem und beliebt. Doch was passiert, wenn vor Ort nichts so ist, wie im Katalog versprochen? Wenn das Hotelzimmer von Schimmel befallen ist, der Baulärm den Schlaf raubt oder das Buffet ungenießbar ist, steht Ihnen eine Minderung des Reisepreises zu. Früher war es oft kompliziert, den richtigen juristischen Ansprechpartner zu finden. Dank moderner Gesetzgebung im Pauschalreiserecht ist dies nun deutlich verbraucherfreundlicher.

Der § 651v BGB: Ihr Trumpf gegen das Ping-Pong-Spiel

In der Vergangenheit wiesen Reiseportale Beschwerden gerne mit dem Standard-Satz "Wir sind nur der Vermittler, wenden Sie sich an den Veranstalter" ab. Der Gesetzgeber hat diesem frustrierenden Ping-Pong-Spiel mit der Einführung des § 651v BGB ein Ende gesetzt. Reisemängelanzeigen und Erstattungsforderungen können jetzt mit voller rechtlicher Bindung direkt beim Reisevermittler (also bei Invia Travel Germany GmbH (reisen.de)) eingereicht werden. Das Portal fungiert als offizielle Empfangsbote und ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Schreiben unverzüglich an den eigentlichen Reiseveranstalter (z.B. TUI, Schauinsland oder Alltours) weiterzuleiten. Nutzen Sie diesen rechtlichen Hebel, um sich die mühsame Adressrecherche zu sparen.

Die Frankfurter Tabelle: Wie viel Geld steht mir zu?

Unser Rechner basiert auf den Richtwerten der sogenannten Frankfurter Tabelle. Hierbei handelt es sich um eine von Richtern am Landgericht Frankfurt am Main entwickelte Übersicht, die branchenübliche Minderungsquoten für fast jeden erdenklichen Reisemangel festlegt. Auch wenn sie kein bindendes Gesetz ist, dient sie Gerichten und Reiseveranstaltern deutschlandweit als maßgebliche Richtlinie. So rechtfertigt ein fehlender Meerblick meist 10 % Minderung, während erheblicher Baulärm oder ein Ausfall der Klimaanlage bis zu 20 % des Tagesreisepreises ausmachen können. Durch die Nutzung unseres Tools fordern Sie realistische Summen, die von den Veranstaltern wesentlich seltener abgelehnt werden als willkürliche Forderungen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Reisepreisminderung

An wen zahle ich mein Geld bei einer Minderung zurück?

Die Auszahlung der errechneten Erstattung (basierend auf der Frankfurter Tabelle) erfolgt letztendlich durch den echten Reiseveranstalter. Auch wenn Sie das rechtsgültige Beschwerdeschreiben über das Vermittlungsportal (Invia Travel Germany GmbH (reisen.de)) einreichen, wickelt der Veranstalter die Zahlung ab. Geben Sie daher im Anschreiben immer direkt Ihre IBAN an.

Muss ich den Mangel auch vor Ort gemeldet haben?

Ja, das ist extrem wichtig! Die gesetzliche Pflicht zur Mängelanzeige vor Ort bleibt zwingend bestehen. Sie müssen der lokalen Reiseleitung des Veranstalters oder der Hotelrezeption die Möglichkeit geben, den Mangel (z.B. durch ein anderes Zimmer oder eine Reparatur) zu beheben. Fehlt diese sogenannte "Abhilfefrist", verlieren Sie in der Regel Ihren Anspruch auf eine nachträgliche finanzielle Entschädigung.

Wie lange habe ich Zeit für meine Beschwerde?

Seit der Reform des Reiserechts haben Verbraucher deutlich mehr Zeit. Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz verjähren nun erst nach zwei Jahren (§ 651j BGB). Die frühere, sehr strenge Ein-Monats-Frist existiert nicht mehr. Dennoch raten Experten dazu, die Forderung zeitnah nach der Rückkehr mithilfe von Fotos und Zeugenaussagen einzureichen, um den Sachverhalt lückenlos beweisen zu können.

Expertise im Reiserecht & Fahrgastrechten

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Flugverspätung, Hotelmängeln oder Zugausfällen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.

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