Sie stehen am Gepäckband, aber Ihr Koffer taucht nicht auf? Oder Sie erhalten Ihr Hab und Gut mit abgerissenen Rollen und Rissen zurück? Nach dem internationalen Luftverkehrsrecht haftet die Fluggesellschaft. Handeln Sie jedoch sofort: Bei Gepäckproblemen gelten extrem strenge und kurze Meldefristen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator, um jetzt ein rechtssicheres Forderungsschreiben an SriLankan Airlines zu erstellen.
Redaktionell geprüft am: 05.05.2026
Das sogenannte "Montrealer Übereinkommen" ist ein internationaler Vertrag, der die Haftung von Airlines bei Problemen mit dem aufgegebenen Reisegepäck fast weltweit einheitlich regelt. Egal ob Ihr Koffer beim Flug mit SriLankan Airlines durch unsachgemäßes Verladen beschädigt wurde, zu spät am Zielort ankam oder komplett verschwunden ist: Die Fluggesellschaft haftet verschuldensunabhängig bis zu einer gesetzlichen Obergrenze von 1.288 Sonderziehungsrechten (SZR). Dieser künstliche Währungskorb entspricht umgerechnet etwa 1.500 bis 1.600 Euro pro Passagier.
Stehen Sie im Urlaubsort am Gepäckband und Ihr Koffer ist nicht da, dürfen Sie auf Kosten von SriLankan Airlines das Nötigste einkaufen (sogenannte Ersatzbeschaffungen). Das oberste juristische Gebot hierbei lautet: Schadensminderungspflicht. Sie dürfen nicht in die nächste Luxus-Boutique gehen. Erstattet werden Dinge, die für den Reisezweck unerlässlich sind. Dazu gehören Hygieneartikel (Zahnbürste, Duschgel), Unterwäsche und angemessene Kleidung (z.B. ein Ersatz-Anzug für ein dringendes Geschäftstreffen oder Badehose und Shirt für den Strandurlaub). Heben Sie alle Kassenbons sorgfältig auf und fordern Sie die Auslagen mit unserem Musterbrief zurück.
Kommt Ihr Gepäckstück auch nach intensivem Suchen nicht wieder zum Vorschein, gilt es nach exakt 21 Tagen gesetzlich als verloren (Totalverlust). Ab diesem Tag 21 haben Sie das Recht, den kompletten Neu- bzw. Zeitwert des Koffers sowie den Wert des gesamten Inhalts (bis zur Höchstgrenze von ca. 1.600 Euro) von SriLankan Airlines einzufordern. Erstellen Sie hierfür am besten eine detaillierte Packliste aus dem Gedächtnis und legen Sie, falls vorhanden, alte Kaufbelege bei.
Wenn Sie zu Hause (an Ihrem Wohnort) ankommen und der Koffer fehlt, dürfen Sie in der Regel keine Notkäufe tätigen. Gerichte und Airlines gehen davon aus, dass Sie zu Hause ausreichend Zahnbürsten und Kleidung im Schrank haben. Dauerhafte Beschädigungen oder ein Totalverlust des Koffers werden natürlich dennoch erstattet.
Im Idealfall haben Sie noch den Kaufbeleg des Koffers oder der darin befindlichen Wertgegenstände. SriLankan Airlines wird bei der Erstattung jedoch meist einen Abzug "Neu für Alt" vornehmen (eine pauschale Wertminderung pro Nutzungsjahr). Ist der Koffer physisch zerstört, lassen Sie sich am besten von einem lokalen Kofferfachgeschäft schriftlich bestätigen, dass eine Reparatur wirtschaftlich unsinnig ist ("Irreparabilitätsbescheinigung").
Nein, schicken Sie niemals Original-Kaufbelege per Post an die Airline! Legen Sie Ihrem Schreiben immer nur gut leserliche Kopien oder Scans bei. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Kopien zu akzeptieren. Bewahren Sie die Originale sicher bei sich zu Hause auf.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht.
Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.
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