Die erste gesetzte Frist ist ohne Reaktion oder Zahlung verstrichen? Um HolidayCheck die Kosten für weitere rechtliche Schritte (wie Anwalt, Inkasso oder Klage) auferlegen zu können, müssen Sie den Anbieter formell in Verzug setzen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator für Ihre finale Mahnung.
Haben Sie gewusst? Wenn Sie Reiseleistungen (Flüge, Hotels, Mietwagen) mit bestimmten Premium-Kreditkarten buchen, können Sie sich im Falle einer verweigerten Erstattung das Geld oft einfach über das sogenannte Chargeback-Verfahren durch Ihre Bank zurückholen lassen, ohne ewig mit dem Kundenservice streiten zu müssen.
Die besten (kostenlosen) Reisekreditkarten vergleichenWer nach einer stornierten Reise, einer massiven Flugverspätung oder gravierenden Mängeln Geld von einem Unternehmen wie HolidayCheck zurückfordert, stößt oft auf eine Mauer des Schweigens. Automatisierte Antworten, hingehaltene Kunden und endlose Bearbeitungszeiten sind in der Reisebranche leider gängige Praxis. Genau hier greift das Instrument der Mahnung und Inverzugsetzung.
Unabhängig davon, ob für Ihren Vertrag EU-Recht (wie die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 oder die Pauschalreiserichtlinie), britisches Recht (Consumer Rights Act) oder US-amerikanisches Vertragsrecht (Breach of Contract) gilt: Die Grundprinzipien des Zivilrechts sind international sehr ähnlich. Bevor Sie weitere rechtliche Schritte eskalieren können, müssen Sie dem Schuldner eine formelle und finale Nachfrist setzen (im internationalen Raum oft als Notice of Default bezeichnet).
Mit dem Verstreichen dieser finalen Frist tritt der sogenannte Schuldnerverzug ein. Ab diesem Moment hat HolidayCheck die Verzögerung rechtlich zu verantworten.
Der wichtigste Grund für eine nachweisbare, schriftliche Mahnung ist die Übernahme der Folgekosten. Solange ein Unternehmen nicht im Verzug ist, müssen Sie die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro oft selbst tragen. Befindet sich der Anbieter jedoch im Verzug, so stellen Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel einen erstattungsfähigen Verzugsschaden dar. Die Gegenseite muss dann nicht nur Ihre ursprüngliche Forderung begleichen, sondern auch die Honorare Ihres Rechtsbeistandes.
Sollte HolidayCheck auch auf diese letzte Mahnung nicht reagieren, haben Sie in vielen westlichen Ländern die Möglichkeit, kostenfreie Schlichtungsstellen (Alternative Dispute Resolution) anzurufen. In Deutschland übernimmt dies beispielsweise die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, im UK die CAA (Civil Aviation Authority) und in den USA das Department of Transportation (DOT). Eine Kopie Ihrer versendeten Mahnung gilt hier meist als zwingende Voraussetzung zur Eröffnung eines Falls, da sie beweist, dass Sie eine gütliche Einigung vorab versucht haben.
Tipp: Prüfen Sie in Ihrer Buchungsbestätigung genau, ob 'HolidayCheck Hotel Reisen' oder eine andere Veranstalterbezeichnung als Vertragspartner auftaucht – das entscheidet über den Umfang Ihrer Rechte. HolidayCheck ist ursprünglich als Bewertungsportal bekannt geworden – nutzen Sie bei Streitigkeiten über die Hotelqualität ergänzend die dort einsehbaren, zeitnah zu Ihrem Aufenthalt verfassten Bewertungen anderer Gäste als zusätzliches Indiz für einen bestehenden Mangel.
Das kommt auf das konkrete Angebot an: Bei vielen Pauschalreisen tritt HolidayCheck als Reiseveranstalter im eigenen Namen auf (erkennbar an den HolidayCheck-Reisebedingungen), sodass die volle reiserechtliche Haftung gilt. Bei reinen Hotelbuchungen ist HolidayCheck dagegen meist nur Vermittler.
Grundsätzlich gilt die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Handelt es sich bei Ihrer Buchung über HolidayCheck jedoch um eine Pauschalreise (z.B. ein gebündeltes Flug-Hotel-Paket), gilt stattdessen die kürzere zweijährige Frist des Reisevertragsrechts. Reklamieren Sie daher grundsätzlich so früh wie möglich in schriftlicher Form.
Bestehen Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich auf einer individuellen, inhaltlichen Stellungnahme zu Ihrem konkreten Fall und setzen Sie eine klare Frist von 14 Tagen. Bleibt eine sachliche Antwort von HolidayCheck aus, dokumentieren Sie den gesamten Schriftverkehr lückenlos und wenden Sie sich anschließend an die zuständige Schlichtungsstelle oder die Online-Streitbeilegungsplattform der EU.
Um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass HolidayCheck die Mahnung erhalten hat, sollten Sie sich nicht allein auf Kontaktformulare oder E-Mails verlassen. Versenden Sie das generierte Dokument idealerweise als Einwurf-Einschreiben (bzw. als "Registered Mail" im internationalen Versand). Heben Sie den Sendungsbeleg und einen Ausdruck des Briefes gut auf.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller EU-Verordnungen (wie EG 261/2004), BGH-Urteilen und dem nationalen Reiserecht.
Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine rechtssichere Durchsetzung gegenüber Airlines und Reiseveranstaltern zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Tools bieten Hilfe zur Selbsthilfe bei Flugverspätung, Hotelmängeln oder Zugausfällen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt.
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