Ihr Flug wurde gestrichen und die Airline bietet keine brauchbare Weiterreise an? Mit diesem Tool halten Sie in Textform fest, dass Sie eine Ersatzbeförderung verlangen und bis wann die Airline liefern soll. Wird nichts Zumutbares angeboten, können Sie die Weiterreise selbst organisieren, zum Beispiel per Zug, Taxi oder Mietwagen, und die angemessenen Kosten anschließend mit dem zweiten Schreiben zurückfordern.
Redaktionell geprüft am: 26.10.2026
Fällt Ihr Flug aus, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) unabhängig von der Ursache ein Wahlrecht zu: Erstattung des Tickets oder anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen, und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder später nach Ihrem Wunsch (Artikel 8). Hinzu kommen Betreuungsleistungen (Artikel 9). In der Praxis bleibt die Airline vor allem am Flughafen oder bei überlasteten Hotlines häufig untätig. Genau dafür ist die Fristsetzung da.
| Situation | Was die Verordnung vorsieht | Praxis |
|---|---|---|
| Annullierung | Erstattung oder anderweitige Beförderung (Art. 8), Betreuung (Art. 9), ggf. Ausgleichszahlung (Art. 7) | Airline zur Nennung einer Ersatzbeförderung auffordern, Frist setzen |
| Nichtbeförderung (z. B. Überbuchung) | Wie bei Annullierung, ggf. Ausgleichszahlung | Bestätigung der Nichtbeförderung schriftlich verlangen |
| Verspätung ab 5 Stunden | Erstattung des Tickets (Art. 6 i. V. m. Art. 8), Betreuung (Art. 9) | Ersatzbeförderung nicht automatisch Anspruch, Nachfrage lohnt sich |
| Kürzere Verspätung (je nach Strecke ab 2 bis 4 Stunden) | Betreuungsleistungen (Art. 9) | Keine gesetzliche Ersatzbeförderung, aber Anspruch auf Verpflegung |
Die Airline darf die Weiterreise grundsätzlich auch mit einem anderen Verkehrsmittel organisieren, solange sie zumutbar ist und Sie Ihr Ziel in angemessener Zeit erreichen. Das ist bei kürzeren Strecken oder bei Ausfall an einem Umsteigeflughafen oft die schnellste Lösung. Wichtig ist, dass die Airline die Wahl trifft oder zustimmt. Fordern Sie deshalb eine konkrete Ersatzbeförderung mit Abfahrts- bzw. Abflugzeit und nennen Sie, welches Verkehrsmittel für Sie in Frage kommt.
Wer selbst bucht, ohne der Airline eine Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, riskiert, dass die Kosten nicht erstattet werden. Die schriftliche Fristsetzung zeigt, dass Sie der Airline die Chance gegeben haben, ihrer Pflicht nachzukommen. Eine gesetzlich festgelegte Mindestfrist gibt es nicht. Maßgeblich ist, was nach den Umständen vertretbar ist, zum Beispiel wie dringend Sie ankommen müssen und wie schnell Alternativen ausgebucht sind. Am Flughafen sind ein bis drei Stunden üblich. Nutzen Sie den Live-Rechner oben, um die Uhrzeit sofort in den Text einzusetzen.
Die Erstattung selbst organisierter Weiterreisen ist nicht in jedem Fall sicher. Airlines lehnen häufig ab, wenn die Kosten unangemessen hoch sind (zum Beispiel Business-Klasse statt Economy, Taxi über sehr lange Strecken statt Zug) oder die Fristsetzung fehlt. Wählen Sie deshalb die günstigste zumutbare Variante, die Sie in angemessener Zeit ans Ziel bringt, und bewahren Sie Tickets und Zahlungsbelege auf.
Fotos der Anzeigetafel mit Uhrzeit, Screenshots der Airline-App oder der Annullierungs-Mail, die schriftliche Bestätigung der Störung, Namen und Aussagen des Personals, Ihre Fristsetzung mit Sendezeitpunkt sowie die Preise der Alternativen zum Zeitpunkt der Buchung. Fordern Sie außerdem die Annullierungsbestätigung in Textform an, aus der der Grund hervorgeht.
Die Ersatzkosten sind von der pauschalen Ausgleichszahlung (Artikel 7) zu unterscheiden. Diese beträgt je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro und entfällt unter anderem bei außergewöhnlichen Umständen. Ob sie Ihnen zusteht, prüfen Sie in unserem Ratgeber zur Flugverspätung und zum Ausfall. Ansprüche aus der Verordnung verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Reichen Sie die Forderung dennoch zeitnah ein.
Wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, wenden Sie sich zusätzlich an Ihren Reiseveranstalter bzw. die Reiseleitung vor Ort. Ihnen stehen dann ergänzend die Rechte aus dem Pauschalreiserecht zu. Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber zu Reisemängeln.
Zwischen Fix my Trip und den genannten Unternehmen besteht keine Verbindung. Die Nennung dient allein der Orientierung. Die Fluggastrechteverordnung gilt unabhängig vom Namen der Airline für Flüge ab EU-Flughäfen und für Flüge von Airlines mit EU-Lizenz in die EU.
Ob die Airline die Kosten erstattet, ist nicht in jedem Fall sicher. Am besten setzen Sie der Airline schriftlich eine angemessene Frist, eine Ersatzbeförderung zu nennen, und buchen erst danach selbst, wenn nichts Zumutbares angeboten wird. Dokumentieren Sie alles und halten Sie die Kosten im Rahmen.
Eine gesetzlich feste Frist gibt es nicht. Angemessen ist, was nach der Lage vertretbar ist, etwa die Dringlichkeit und die Verfügbarkeit von Alternativen. Am Flughafen werden häufig Fristen von ein bis drei Stunden gesetzt. Verlassen Sie sich nicht auf Mündliches, sondern halten Sie die Fristsetzung in Textform fest.
Bei bloßer Verspätung sieht die Fluggastrechteverordnung in erster Linie Betreuungsleistungen und, ab fünf Stunden Verspätung, die Erstattung des Tickets vor. Ein Anspruch auf anderweitige Beförderung besteht nach der Verordnung vor allem bei Annullierung und Nichtbeförderung. Fragen Sie die Airline dennoch nach einer Umbuchung.
Bei Annullierung, Nichtbeförderung und größeren Verspätungen hat die Airline Betreuungsleistungen anzubieten: Mahlzeiten und Erfrischungen, zwei Kommunikationsmittel und bei Bedarf eine Hotelübernachtung samt Transfer. Das gilt grundsätzlich auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Streik.
Nein. Die pauschale Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (250 bis 600 Euro) ist ein eigener Anspruch und hängt unter anderem von der Strecke und davon ab, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Die Erstattung Ihrer Ersatzbeförderungskosten kommt gegebenenfalls zusätzlich in Betracht.
Wenden Sie sich zusätzlich an Ihren Reiseveranstalter bzw. die Reiseleitung. Bei Pauschalreisen gelten ergänzend die reiserechtlichen Vorschriften des BGB, und der Veranstalter ist Ihr Vertragspartner für die Abhilfe.
Senden Sie die Fristsetzung über einen Weg, der einen Zeitstempel hinterlässt (E-Mail, Kontaktformular mit Bestätigung, Chat mit Verlauf). Buchen Sie Alternativen nur, wenn Sie die Weiterreise wirklich benötigen, und bevorzugen Sie flexible Tarife. Bewahren Sie die Originalunterlagen auf und senden Sie der Airline später nur Kopien.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung aktueller EU-Verordnungen, Rechtsprechung und nationalem Reiserecht. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine strukturierte Selbsthilfe bei Reiseproblemen zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt keine individuelle Rechtsberatung. Die Erstattung selbst organisierter Weiterreisen hängt vom Einzelfall ab.
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