Ihr Reiseveranstalter ist zahlungsunfähig und Ihre Reise wurde abgesagt oder abgebrochen? Dann kommt es darauf an, wie Sie gebucht und wie Sie bezahlt haben. Dieses Tool zeigt Ihnen den passenden Weg und erstellt das Schreiben: die Anmeldung Ihrer Erstattungsansprüche beim Sicherungsgeber oder Insolvenzverwalter oder den Antrag auf Rückbelastung bei Ihrer Kartenbank.
Redaktionell geprüft am: 26.10.2026
Pauschalreise-Veranstalter müssen ihre Kunden gegen die eigene Zahlungsunfähigkeit absichern. Die Grundlage ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt ist. Im Insolvenzfall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, und bei laufenden Reisen wird die Rückreise gesichert. Den Nachweis der Absicherung erhalten Sie als Sicherungsschein, meist als Teil der Reisebestätigung. Nicht alles ist jedoch abgesichert, und nicht jeder Weg ist für jede Zahlungsart sinnvoll.
| Ihre Buchung | Erste Anlaufstelle | Zusätzlich möglich |
|---|---|---|
| Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen | Sicherungsgeber bzw. Abwickler laut Sicherungsschein | Bei Kartenzahlung Rückbelastung, keine Doppelerstattung |
| Einzelleistung, Kartenzahlung | Rückbelastung über Ihre Bank | Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter |
| Einzelleistung, Überweisung oder Lastschrift | Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter | Bei Lastschrift Rückgabe über die Bank, siehe Ratgeber unten |
Der Sicherungsschein belegt, dass Ihre Zahlungen abgesichert sind, und nennt den Sicherungsgeber, an den Sie sich wenden. Sie finden ihn in der Regel in der Reisebestätigung oder Rechnung, meist im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen. Bewahren Sie ihn auf und halten Sie ihn bei der Anmeldung bereit. Fehlt er, fragen Sie beim Veranstalter, im Kundenkonto oder beim Reisebüro nach, über das Sie gebucht haben.
Häufig richtet der Sicherungsgeber ein eigenes Verfahren ein, mit Erstattungsformular, Nachweisen und einer Frist. Meist benötigen Sie Sicherungsschein, Buchungsbestätigung und Nachweise über Ihre Zahlungen. Reisen mehrere Personen, kann zusätzlich eine Vollmacht der Mitreisenden verlangt werden. In der Praxis erreicht der Sicherungsgeber nicht immer alle Betroffenen, prüfen Sie deshalb dessen Website und melden Sie sich aktiv. Das Schreiben oben dient als Anmeldung oder Ergänzung zum Formular.
Einzelne Reiseleistungen wie ein reiner Flug oder nur eine Hotelübernachtung sind in der Regel nicht über die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen geschützt. Sie können Ihre Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe darauf Geld zurückfließt, ist ungewiss und dauert oft lange. Das Tool erstellt dafür die Anmeldung. Prüfen Sie, ob das Insolvenzgericht ein bestimmtes Formular oder Verfahren vorschreibt.
Haben Sie mit Kredit- oder Debitkarte gezahlt, können Sie Ihre Bank bitten, die Zahlung zurückzuholen, weil die Leistung wegen der Insolvenz nicht erbracht wird. Das ist ein Verfahren der Kartenorganisationen, kein gesetzlicher Anspruch, und die Bank prüft, ob eine andere Absicherung greift. Wichtig ist, dass Sie nicht doppelt entschädigt werden: Informieren Sie Bank und Sicherungsgeber über eine erhaltene Erstattung. Bei Pauschalreisen ist der Sicherungsgeber in der Regel der erste Ansprechpartner. Die Rückbelastung kann eine zusätzliche Möglichkeit sein, besonders wenn sich die Erstattung verzögert. Allgemeine Hinweise zu Fristen und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber Zahlung zurückholen.
Bei laufenden Pauschalreisen gehört die Rückreise zur Absicherung. Wenden Sie sich an die Notfallnummer des Sicherungsgebers oder Abwicklers und folgen Sie dessen Anweisungen. Zahlen Sie zusätzliche Kosten nur nach Rücksprache, sammeln Sie alle Belege, und machen Sie Mehrkosten später mit dem Schreiben oben geltend.
Bei einer Insolvenz werden bevorstehende Reisen häufig abgesagt. Klären Sie, ob Sie angebotene Ersatzleistungen annehmen möchten, und lassen Sie sich die Absage in Textform bestätigen. Nehmen Sie Gutscheine oder Umbuchungen nur an, wenn die Absicherung klar geregelt ist. Informationen dazu finden Sie in der Mitteilung des Sicherungsgebers.
Dieses Schreiben passt für jeden insolventen Reiseveranstalter. Geben Sie dessen Namen im Formular ein. Bei aktuellen Fällen blenden wir oben auf dieser Seite Hinweise und Links ein, sofern uns Informationen vorliegen.
Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen müssen Veranstalter ihre Kunden gegen Insolvenz absichern. Bereits geleistete Zahlungen werden dann vom Sicherungsgeber erstattet, und bei laufenden Reisen wird die Rückreise organisiert. Einzelleistungen wie ein reiner Flug oder nur eine Hotelübernachtung sind in der Regel nicht abgesichert.
Der Sicherungsschein ist der Nachweis der Insolvenzabsicherung Ihrer Pauschalreise. Er steht in der Regel in der Reisebestätigung oder Rechnung, meist im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen, und nennt den Sicherungsgeber, an den Sie sich wenden. Bewahren Sie ihn auf.
In vielen Fällen meldet sich der Sicherungsgeber bei den Betroffenen oder richtet ein Anmeldeverfahren ein, in der Praxis erreicht er aber nicht immer alle. Prüfen Sie deshalb die Website des Sicherungsgebers und melden Sie sich bei Bedarf aktiv. Für Einzelleistungen müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Das ist möglich, wenn Sie mit Kredit- oder Debitkarte gezahlt haben und die Leistung wegen der Insolvenz nicht erbracht wird. Die Bank prüft, ob eine andere Absicherung greift, und eine Doppelerstattung ist ausgeschlossen. Bei Pauschalreisen ist der Weg über den Sicherungsgeber in der Regel der erste Ansprechpartner.
Einzelne Reiseleistungen sind nicht über die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen geschützt. Sie können Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, ob und in welcher Höhe Geld zurückfließt ist ungewiss. Haben Sie mit Karte gezahlt, ist zusätzlich eine Rückbelastung über Ihre Bank sinnvoll.
Wenden Sie sich an die Notfallnummer des Sicherungsgebers bzw. Abwicklers und folgen Sie dessen Anweisungen. Die Rückreise ist Teil der Absicherung. Zahlen Sie zusätzliche Kosten nur nach Rücksprache und sammeln Sie alle Belege, damit Sie Mehrkosten später geltend machen können.
Nutzen Sie vorrangig die Formulare und Portale des Sicherungsgebers, sofern es welche gibt, und halten Sie Fristen ein. Senden Sie nur Kopien Ihrer Unterlagen und behalten Sie die Originale. Sichern Sie Ihre Nachricht mit einem Zeitstempel und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Teilen Sie anderen Stellen mit, wenn Sie bereits Geld erhalten haben, damit keine Doppelzahlung entsteht.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung europäischer Richtlinien, nationalem Reiserecht und öffentlichen Verwaltungsinformationen. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine strukturierte Selbsthilfe bei Reiseproblemen zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt keine individuelle Rechtsberatung. Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten bei einer Insolvenz ergeben sich aus den Mitteilungen des Sicherungsgebers und des Insolvenzgerichts.
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