Reiseveranstalter insolvent: So holen Sie Ihr Geld zurück und melden Ihre Forderung an

Für Pauschalreise und Einzelleistung
Weg-Finder je nach Zahlungsart
Anmeldung und Rückbuchung als PDF
Daten bleiben in Ihrem Browser

Ihr Reiseveranstalter ist zahlungsunfähig und Ihre Reise wurde abgesagt oder abgebrochen? Dann kommt es darauf an, wie Sie gebucht und wie Sie bezahlt haben. Dieses Tool zeigt Ihnen den passenden Weg und erstellt das Schreiben: die Anmeldung Ihrer Erstattungsansprüche beim Sicherungsgeber oder Insolvenzverwalter oder den Antrag auf Rückbelastung bei Ihrer Kartenbank.

Zuerst prüfen: Suchen Sie in Ihrer Reisebestätigung nach dem Sicherungsschein und lesen Sie die Hinweise von Veranstalter und Sicherungsgeber, oft gibt es ein eigenes Anmeldeverfahren mit Fristen. Befinden Sie sich bereits auf Reisen, wenden Sie sich zuerst an die Notfallnummer des Sicherungsgebers bzw. Abwicklers.
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Redaktionell geprüft am: 26.10.2026

1. Ihre Buchung und Zahlung
Ihr empfohlener Weg:
2. Veranstalter und Reise
3. Empfänger des Schreibens

Viele Empfänger nehmen Anmeldungen nur über ein Online-Portal an. Nutzen Sie dann nach der Erstellung die Funktion "Text kopieren".

Tragen Sie niemals die vollständige Kartennummer oder die Prüfziffer (CVC) ein.

4. Beträge
Ihr Zeitfenster:
5. Beigefügte Unterlagen

Haken Sie an, was Sie beilegen. Die Auswahl erscheint als Anlagenverzeichnis im Schreiben.

6. Ihre Daten

Mit Klick auf "PDF generieren" bestätigen Sie, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind, dieser automatisierte Service
keine Rechtsberatung darstellt und Sie die Forderung eigenverantwortlich stellen.

Reiseveranstalter insolvent: Ihre Rechte und der Weg zum Geld

Pauschalreise-Veranstalter müssen ihre Kunden gegen die eigene Zahlungsunfähigkeit absichern. Die Grundlage ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, die in den Mitgliedstaaten umgesetzt ist. Im Insolvenzfall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet, und bei laufenden Reisen wird die Rückreise gesichert. Den Nachweis der Absicherung erhalten Sie als Sicherungsschein, meist als Teil der Reisebestätigung. Nicht alles ist jedoch abgesichert, und nicht jeder Weg ist für jede Zahlungsart sinnvoll.

Ihre BuchungErste AnlaufstelleZusätzlich möglich
Pauschalreise oder verbundene ReiseleistungenSicherungsgeber bzw. Abwickler laut SicherungsscheinBei Kartenzahlung Rückbelastung, keine Doppelerstattung
Einzelleistung, KartenzahlungRückbelastung über Ihre BankForderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter
Einzelleistung, Überweisung oder LastschriftForderungsanmeldung beim InsolvenzverwalterBei Lastschrift Rückgabe über die Bank, siehe Ratgeber unten

Der Sicherungsschein: Ihr wichtigster Nachweis

Der Sicherungsschein belegt, dass Ihre Zahlungen abgesichert sind, und nennt den Sicherungsgeber, an den Sie sich wenden. Sie finden ihn in der Regel in der Reisebestätigung oder Rechnung, meist im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen. Bewahren Sie ihn auf und halten Sie ihn bei der Anmeldung bereit. Fehlt er, fragen Sie beim Veranstalter, im Kundenkonto oder beim Reisebüro nach, über das Sie gebucht haben.

Forderung beim Sicherungsgeber anmelden

Häufig richtet der Sicherungsgeber ein eigenes Verfahren ein, mit Erstattungsformular, Nachweisen und einer Frist. Meist benötigen Sie Sicherungsschein, Buchungsbestätigung und Nachweise über Ihre Zahlungen. Reisen mehrere Personen, kann zusätzlich eine Vollmacht der Mitreisenden verlangt werden. In der Praxis erreicht der Sicherungsgeber nicht immer alle Betroffenen, prüfen Sie deshalb dessen Website und melden Sie sich aktiv. Das Schreiben oben dient als Anmeldung oder Ergänzung zum Formular.

Einzelleistungen: Insolvenzverwalter

Einzelne Reiseleistungen wie ein reiner Flug oder nur eine Hotelübernachtung sind in der Regel nicht über die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen geschützt. Sie können Ihre Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe darauf Geld zurückfließt, ist ungewiss und dauert oft lange. Das Tool erstellt dafür die Anmeldung. Prüfen Sie, ob das Insolvenzgericht ein bestimmtes Formular oder Verfahren vorschreibt.

Mit Karte bezahlt: Rückbelastung

Haben Sie mit Kredit- oder Debitkarte gezahlt, können Sie Ihre Bank bitten, die Zahlung zurückzuholen, weil die Leistung wegen der Insolvenz nicht erbracht wird. Das ist ein Verfahren der Kartenorganisationen, kein gesetzlicher Anspruch, und die Bank prüft, ob eine andere Absicherung greift. Wichtig ist, dass Sie nicht doppelt entschädigt werden: Informieren Sie Bank und Sicherungsgeber über eine erhaltene Erstattung. Bei Pauschalreisen ist der Sicherungsgeber in der Regel der erste Ansprechpartner. Die Rückbelastung kann eine zusätzliche Möglichkeit sein, besonders wenn sich die Erstattung verzögert. Allgemeine Hinweise zu Fristen und Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber Zahlung zurückholen.

Sie sind bereits unterwegs

Bei laufenden Pauschalreisen gehört die Rückreise zur Absicherung. Wenden Sie sich an die Notfallnummer des Sicherungsgebers oder Abwicklers und folgen Sie dessen Anweisungen. Zahlen Sie zusätzliche Kosten nur nach Rücksprache, sammeln Sie alle Belege, und machen Sie Mehrkosten später mit dem Schreiben oben geltend.

Noch nicht angetretene Reisen

Bei einer Insolvenz werden bevorstehende Reisen häufig abgesagt. Klären Sie, ob Sie angebotene Ersatzleistungen annehmen möchten, und lassen Sie sich die Absage in Textform bestätigen. Nehmen Sie Gutscheine oder Umbuchungen nur an, wenn die Absicherung klar geregelt ist. Informationen dazu finden Sie in der Mitteilung des Sicherungsgebers.

Aktuelle Insolvenzfälle

Dieses Schreiben passt für jeden insolventen Reiseveranstalter. Geben Sie dessen Namen im Formular ein. Bei aktuellen Fällen blenden wir oben auf dieser Seite Hinweise und Links ein, sofern uns Informationen vorliegen.

Häufige Fragen (FAQ) zur Veranstalter-Insolvenz

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn mein Reiseveranstalter insolvent ist?

Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen müssen Veranstalter ihre Kunden gegen Insolvenz absichern. Bereits geleistete Zahlungen werden dann vom Sicherungsgeber erstattet, und bei laufenden Reisen wird die Rückreise organisiert. Einzelleistungen wie ein reiner Flug oder nur eine Hotelübernachtung sind in der Regel nicht abgesichert.

Was ist ein Sicherungsschein und wo finde ich ihn?

Der Sicherungsschein ist der Nachweis der Insolvenzabsicherung Ihrer Pauschalreise. Er steht in der Regel in der Reisebestätigung oder Rechnung, meist im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen, und nennt den Sicherungsgeber, an den Sie sich wenden. Bewahren Sie ihn auf.

Muss ich meine Forderung selbst anmelden?

In vielen Fällen meldet sich der Sicherungsgeber bei den Betroffenen oder richtet ein Anmeldeverfahren ein, in der Praxis erreicht er aber nicht immer alle. Prüfen Sie deshalb die Website des Sicherungsgebers und melden Sie sich bei Bedarf aktiv. Für Einzelleistungen müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann ich bei Kartenzahlung zusätzlich eine Rückbuchung beantragen?

Das ist möglich, wenn Sie mit Kredit- oder Debitkarte gezahlt haben und die Leistung wegen der Insolvenz nicht erbracht wird. Die Bank prüft, ob eine andere Absicherung greift, und eine Doppelerstattung ist ausgeschlossen. Bei Pauschalreisen ist der Weg über den Sicherungsgeber in der Regel der erste Ansprechpartner.

Was ist, wenn ich nur Hotel oder Flug einzeln gebucht habe?

Einzelne Reiseleistungen sind nicht über die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen geschützt. Sie können Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, ob und in welcher Höhe Geld zurückfließt ist ungewiss. Haben Sie mit Karte gezahlt, ist zusätzlich eine Rückbelastung über Ihre Bank sinnvoll.

Was tun, wenn ich bei der Insolvenz bereits im Urlaub bin?

Wenden Sie sich an die Notfallnummer des Sicherungsgebers bzw. Abwicklers und folgen Sie dessen Anweisungen. Die Rückreise ist Teil der Absicherung. Zahlen Sie zusätzliche Kosten nur nach Rücksprache und sammeln Sie alle Belege, damit Sie Mehrkosten später geltend machen können.

Wichtige Hinweise vor dem Absenden

Nutzen Sie vorrangig die Formulare und Portale des Sicherungsgebers, sofern es welche gibt, und halten Sie Fristen ein. Senden Sie nur Kopien Ihrer Unterlagen und behalten Sie die Originale. Sichern Sie Ihre Nachricht mit einem Zeitstempel und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Teilen Sie anderen Stellen mit, wenn Sie bereits Geld erhalten haben, damit keine Doppelzahlung entsteht.

Über diese Seite

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung europäischer Richtlinien, nationalem Reiserecht und öffentlichen Verwaltungsinformationen. Sie werden von Marc (Projektleitung) & Team entwickelt, um Reisenden eine strukturierte Selbsthilfe bei Reiseproblemen zu ermöglichen.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt keine individuelle Rechtsberatung. Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten bei einer Insolvenz ergeben sich aus den Mitteilungen des Sicherungsgebers und des Insolvenzgerichts.

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